Der Strafvollzug ist der im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens innerhalb des Strafverfahrens erfolgende Freiheitsentzug als Folge des staatlichen Sanktionsanspruches. Der Freiheitsentzug, also unbedingte Freiheitsstrafen oder Sicherungsverwahrung erfolgt in Justizvollzugsanstalten. Der Strafvollzug wird durch das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) im Wesentlichen geregelt. Aufgabe des Strafvollzuges ist es nach §§ 1, 2 StVollzG als Ziele die Resozialisierung des Gefangenen zu erreichen und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten des Gefangenen zu schützen.