Die Staatsanwaltschaft (Abk. StA; auch: Amtsanwaltschaft) ist die Behörde, die für die Strafverfolgung und die Strafvollstreckung zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft wird öfter auch Anklagebehörde genannt.
Der Staatsanwaltschaft obliegt die Leitung des Ermittlungsverfahrens ("Herrin des Ermittlungsverfahrens"), die Erhebung der Anklage beim Strafgericht, die Vertretung der Anklage und nach einem Urteil die Strafvollstreckung (Ausnahme: Jugendrichter im Jugendstrafrecht).
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