Das Staatsmodell des Föderalismus bedingt in der Bundesrepublik Deutschland eine Trennung des Staates in eine Bundesebene und eine Landesebene. Dieser Konzeption liegt der Gedanke eines Bundesstaats zugrunde: Die einzelnen Bundesländer besitzen zwar eine eigene Regierung, Administration und Gerichtsbarkeit, doch ausschließlich der Zentralstaat besitzt die völkerrechtliche Souveränität.
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