Bei einem Rechnungshof handelt es sich um ein unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Organ der Finanzkontrolle, dessen Aufgabe es ist, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit (d.h. Einhaltung der formellen und materiellen Rechtsvorschriften) und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.
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![]() | Bundesrechnungshof (BRH) | ||
![]() | Hessischer Rechnungshof | ||
![]() | Landesrechnungshof Brandenburg | ||
![]() | Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen | ||
![]() | Rechnungshof von Berlin | ||
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