Die Justiz ist das staatliche Rechtswesen. Im System der staatlichen Gewaltenteilung wird der Begriff auch synonym für die Judikative - die Rechtsprechung - als dritte Gewalt neben Legislative und Exekutive bezeichnet.
Die Rechtsprechung ist den Richtern anvertraut. Im weiteren Sinne gehören außer den Gerichten zur Justiz auch die Staatsanwaltschaften als Anklagebehörden sowie die Justizverwaltung, zu der die Justizministerien gehören. Zum staatlichen Rechtswesen gehört auch die freiwillige Gerichtsbarkeit, deren Aufgaben in erster Instanz meist von den Amtsgerichten, teilweise aber auch von Notaren wahrgenommen werden.