Als Handwerk wird der Berufsstand und die gewerbliche Tätigkeit bezeichnet, bei der meist auf Bestellung ein Produkt oder eine Dienstleistung unmittelbar für den Verbraucher hergestellt wird.
Es steht somit im Gegensatz zur industriellen Massenproduktion auf Vorrat. Wer Handwerker ist und wer ein sonstiges Gewerbe betreibt, ist in der Handwerksordnung festgelegt.
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Bau- & Wohnungswirtschaft (7) | ||
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