Das Finanzgericht ist in Deutschland das Gericht erster Instanz für den Rechtsweg in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten mit abgabenrechtlichem Einschlag (das sind Steuern und Zölle).
Das Finanzgericht entscheidet mit einem Spruchkörper von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. In Ausnahmefällen des § 79 a FGO kann die Entscheidung dem Einzelrichter übertragen werden.
Gegen die Urteile des Finanzgerichtes gibt es wegen des nur zweistufigen Gerichtsaufbaus als einzig zulässiges Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH). Gegen andere Entscheidungen des Finanzgerichtes besteht die Möglichkeit der Beschwerde zum BFH.