Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Sie wird auch als Kabinett bezeichnet. Näheres zur Bundesregierung ist in den Artikeln 62 bis 69 des Grundgesetzes (GG) geregelt. Artikel 64 Abs. 2 GG sieht vor, dass der Bundeskanzler und die Bundesminister bei der Amtsübernahme den Amtseid (Art. 56) leisten.
Der Bundeskanzler hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz, er bestimmt also die Richtung der Politik und ist dafür auch verantwortlich. Die Bundesminister dürfen ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Kanzlers eigenständig leiten (Ressortprinzip). Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Bundeskanzler. Sind zwei Minister in einem Punkte uneinig, so entscheidet die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss (Kollegialprinzip).