Bundesland ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.
Jedoch ist „Bundesland“ eigentlich eine irreführende Bezeichnung, weil es eine Unterordnung der Länder zum Bund nahelegt und deren Eigenstaatlichkeit nicht wiedergibt; denn die bundesdeutschen Länder sind Staaten im Sinne des Völkerrechts. Die korrekte und auch vom Grundgesetz verwendete Bezeichnung ist daher „Länder“.
| 8 Unterbereiche für Bundesländer |
|
Finanzverwaltung (23) | ||
|
Infrastrukturverwaltung (45) | ||
|
Landesbau & Liegenschaften (34) | ||
|
Landesbehörden (99) | ||
|
Landespolizei (28) | ||
|
Landesregierung (167) | ||
|
Untersuchung & Aufsicht (25) | ||
|
Bundesländer Sonstige (41) | ||
| Anzeige: |