Im korporativen Föderalismus, wie er in Deutschland existiert, werden auf Bundesebene im Bundestag Gesetze mit Geltung für das gesamte Bundesgebiet verabschiedet. Auf Bundesebene beschlossene Gesetze haben höhere Geltung als Landesgesetze. Dies ist auch im Grundgesetz festgelegt, in dem auch generell die Abgrenzung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich ihrer Kompetenzen und Hoheitsrechte ausgearbeitet ist: "Bundesrecht bricht Landesrecht" (Art. 31 GG). Betreffen jedoch Bundesgesetze die Kompetenzen der Länder, so haben die Länderregierungen im Bundesrat, der Vertretung der Länder auf Bundesebene, die Möglichkeit, am Entscheidungsprozess hinsichtlich des zu beschließenden Gesetzes zu partizipieren.