Die Planung, Erstellung und Instandhaltung einer Infrastruktur ist im Normalfall die Aufgabe des Staates oder ihm assoziierter Organe (öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Staatsbetriebe). Im Zuge der Privatisierung von öffentlichen/staatlichen Betrieben und staatlichen Aufgaben werden insbesondere Erstellung und Instandhaltung der Infrastruktur vermehrt privaten bzw. privatrechtlich organisierten Firmen übertragen. Die Planungshoheit bleibt aber weiterhin beim Staat.
Die Nutzung einer Infrastruktur ist jedem Bürger eines Staates möglich bzw. verpflichtend (z. B. Müllentsorgung). Nutzungsgebühren sind in der Regel durch den Nutzer zu entrichten. Die Erstellung einer (öffentlichen) Infrastruktur wird dagegen meist durch Steuergelder finanziert.