Ein Regierungspräsidium ist eine Verwaltungsbehörde mit Bündelung von Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In manchen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde als Regierung oder Bezirksregierung bezeichnet. Die Regierungspräsidien stehen als Mittelinstanz (Landesmittelbehörde) zwischen der Ministerialebene und den Kommunen (bzw. unteren Landesbehörden). Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk. In kleineren Bundesländern existiert diese Verwaltungsebene nicht.
In nahezu allen Bundesländern wird diskutiert, die Regierungspräsidien abzuschaffen und die Aufgaben auf die Ministerial- bzw. die kommunale Ebene zu verlagern.
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